Export-Checkliste
Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen beim Export per Seefracht ab Deutschland typischerweise benötigt werden. Welche davon für Ihre Sendung gelten, hängt von Ware, Warenwert und Zielland ab – wir prüfen das für Sie vor jeder Buchung.
Grundausstattung für jede Exportsendung
- Handelsrechnung (Commercial Invoice) – Absender, Empfänger, genaue Warenbeschreibung, Menge, Wert, Währung, Lieferbedingung (Incoterm) und möglichst die Zolltarifnummer.
- Packliste – Anzahl und Art der Packstücke, Maße, Brutto- und Nettogewichte, Markierungen.
- EORI-Nummer des Ausführers – für gewerbliche Exporte aus der EU erforderlich.
- Ausfuhranmeldung (ATLAS) – ab einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro oder mehr als 1.000 kg Gewicht elektronisch beim Zoll. Nach dem Ausgang erhalten Sie den Ausgangsvermerk als Nachweis, z. B. für die Umsatzsteuer.
- Konnossement (Bill of Lading) oder Seefrachtbrief – stellt die Reederei nach der Verschiffung aus; wir kümmern uns um die Abstimmung.
- VGM – das verifizierte Bruttogewicht des beladenen Containers muss vor der Verladung gemeldet werden.
Je nach Ware zusätzlich
- Ursprungsnachweis – Ursprungszeugnis der IHK oder Präferenznachweis (z. B. EUR.1 oder Erklärung zum Ursprung), damit der Empfänger ggf. Zoll spart.
- Ausfuhrgenehmigung (BAFA) – für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) oder bei Embargo-Ländern.
- Gefahrgut-Erklärung (IMDG) – bei Batterien, Chemikalien, Farben, Fahrzeugen mit Kraftstoff u. Ä.
- Holzverpackungen nach ISPM 15 – Paletten und Kisten aus Vollholz müssen behandelt und gekennzeichnet sein.
- Zertifikate – z. B. Konformitäts-, Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnisse.
Besonderheiten nach Zielregion
| Region | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Westafrika | Für viele Länder ist eine elektronische Ladungsvoranmeldung (Cargo Tracking Note, z. B. ECTN oder BESC) vor der Verschiffung Pflicht. Ohne sie drohen hohe Strafen im Zielhafen. |
| Mittlerer Osten / Golf | Rechnung und Ursprungszeugnis müssen teils von Kammer oder Konsulat legalisiert werden. Für Saudi-Arabien sind Produkt-Konformitätsnachweise (SABER) erforderlich. Derzeit: Hinweise zur Straße von Hormus beachten. |
| Nord- und Mittelamerika | Für die USA gelten Vorabmeldungen der Ladung (24-Stunden-Regel, ISF „10+2“ durch den Importeur). Genaue Warenbeschreibungen sind Pflicht – Sammelbegriffe wie „Ersatzteile“ reichen nicht. |
| Australien / Neuseeland | Strenge Biosicherheitsregeln: Ladung und Container müssen sauber sein. In der Saison (etwa September bis April) ist für bestimmte Waren eine Behandlung gegen die Marmorierte Baumwanze vorgeschrieben. |
| Fernost | Genaue Warenbeschreibung und Zolltarifnummern auf allen Dokumenten; für bestimmte Waren Registrierungen oder Zertifikate im Zielland. |